Dürfen Kitas Fotos von Kindern teilen?
Ja, aber nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten. Sobald erkennbare Kinderfotos geteilt werden, braucht die Kita eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, in der Regel die dokumentierte Einwilligung pro Kind. Sie muss freiwillig sein, einen klaren Zweck nennen und sich jederzeit widerrufen lassen.
Was KinderAlbum für Kitas leistet
Digitale Einwilligung pro Kind
Sorgeberechtigte bestätigen online, zeitversioniert dokumentiert und jederzeit widerrufbar.
Server in Deutschland
Alle Fotos liegen bei Hetzner in Deutschland, ohne Datenabfluss in die USA.
Zugang nur für berechtigte Eltern
Jede Familie sieht ausschließlich die Bilder ihrer Gruppe, nichts darüber hinaus.
Sofortige Sperrung bei Widerruf
Wird eine Einwilligung zurückgenommen, sind die betroffenen Fotos sofort nicht mehr sichtbar.
Leitfäden und Vorlagen für Kitas
Alles, was Kitas zum datenschutzkonformen Umgang mit Fotos brauchen, an einem Ort.
Bereit, Kita-Fotos sicher zu teilen?
Richten Sie in wenigen Minuten eine geschützte Galerie ein, laden Sie Eltern per Code ein und teilen Sie Fotos DSGVO-konform. Daten bleiben in Deutschland, der Zugriff lässt sich jederzeit entziehen.
Häufige Fragen
Dürfen Kitas Fotos von Kindern teilen?
Ja, aber nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten. Sobald erkennbare Fotos eines Kindes geteilt oder veröffentlicht werden, braucht die Kita eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Die reine Aufnahme für interne Dokumentation kann zulässig sein, das Teilen mit Eltern oder Dritten erfordert jedoch eine dokumentierte Einwilligung.
Wie teilt eine Kita Fotos am sichersten mit Eltern?
Über eine geschützte Galerie mit persönlichem Zugang pro Familie, Servern in Deutschland und einer Einwilligung, die sich jederzeit widerrufen lässt. So sehen Eltern nur die Bilder ihrer Gruppe, und die Kita behält die volle Kontrolle. WhatsApp-Gruppen und US-Cloud-Dienste sind dafür nicht geeignet.
Brauchen wir für jedes Kind eine eigene Einwilligung?
Ja. Die Einwilligung wird pro Kind und Zweck erteilt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben oder digital bestätigt. Fehlt für ein Kind die Einwilligung, darf es auf geteilten Fotos nicht erkennbar sein.
Was ist mit Fotos vom Sommerfest oder Ausflug?
Auch hier gelten die DSGVO-Regeln, sobald Kinder erkennbar abgebildet und die Bilder geteilt werden. Praktisch hilft eine Galerie, die Gruppen sauber trennt und nur berechtigten Eltern Zugriff gibt. Mehr dazu im Leitfaden zu Gruppenfotos und Datenschutz.