Vadim Shchepin
Gründer KinderAlbum · Über den Autor

Kurz gesagt
Als Kita-Fotograf:in arbeiten Sie DSGVO-konform, wenn drei Dinge stimmen: ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit der Einrichtung, die Einwilligung der Sorgeberechtigten (bei unter 6-Jährigen oft beider Elternteile nach § 1687 BGB) und eine geschützte Galerie auf deutschen Servern statt WhatsApp oder offener Cloud. Eltern öffnen die Bilder per Link oder QR-Code mit PIN, ganz ohne Konto. Vorschaubilder tragen ein Wasserzeichen, Originale erhalten nur berechtigte Eltern. So bleibt der Ablauf für die Kita einfach und für die Daten sicher.
Warum Kita-Fotografie besondere Sorgfalt verlangt
Fotos von Kindergartenkindern stuft die DSGVO als besonders schützenswert ein. Die Kinder können die Folgen einer Veröffentlichung nicht einschätzen, die Verantwortung liegt vollständig bei den Eltern und der Einrichtung. Für Sie als Fotograf:in heißt das: Wer hier sauber arbeitet, wird zur ersten Wahl, weil Kitas das Risiko scheuen.
Nicht DSGVO-konform
- Fotos in der WhatsApp-Elterngruppe
- Google Drive oder Dropbox ohne AVV
- Foto-CDs und USB-Sticks ohne Löschkonzept
- Speicherung auf dem privaten Handy
DSGVO-konform
- Geschützte Galerie mit PIN, Server in Deutschland
- AVV nach Art. 28 DSGVO mit der Kita
- Einwilligungsbezug pro Kind, Zweckbindung gewahrt
- Definierte Löschfristen für Rohdaten
Die rechtlichen Details für die Einrichtung erklärt der Leitfaden Kindergartenfotos & DSGVO.
Der einfache, sichere Ablauf in vier Schritten
1. Fotografieren wie gewohnt
Sie ändern nichts an Ihrer Arbeitsweise vor Ort. Eingewöhnung, Portfolio, Gruppenbilder oder Sommerfest, Sie fotografieren wie immer.
2. Galerie anlegen
Bilder hochladen, eigene Galerie pro Gruppe anlegen, Logo und PIN setzen. In wenigen Minuten erledigt, verschlüsselt auf deutschen Servern.
3. Eltern Zugang geben
Die Kita verteilt Link oder QR-Code mit PIN. Eltern öffnen die Galerie ohne Konto und sehen nur die für sie freigegebenen Bilder.
4. Sicher abschließen
Vorschau mit Wasserzeichen, Originale nur für berechtigte Eltern. Galerie mit Ablaufdatum, Rohdaten nach Frist gelöscht.
Einfach, sicher, compliant
Einfach
Kein Konto-Zwang für Eltern, keine App, keine Schulung für Erzieher:innen. Galerie öffnen, PIN eingeben, fertig.
Sicher
Hosting bei Hetzner in Nürnberg, verschlüsselt, PIN-geschützt, kein Tracking. Jeder Zugriff bleibt nachvollziehbar.
Compliant
AVV nach Art. 28 DSGVO in jedem Tarif, Einwilligungsbezug pro Kind, definierte Löschfristen. Belegbar, nicht versprochen.
Was KinderAlbum für Kita-Fotograf:innen mitbringt
AVV inklusive
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, zum Vorlegen bei der Kita.
Server in Deutschland
Hetzner Nürnberg, kein US CLOUD Act, kein Drittlandtransfer.
QR-Code & PIN
Eltern öffnen die Galerie per Scan und PIN, ohne Konto und ohne App.
Wasserzeichen
Vorschau geschützt, Originale nur für berechtigte Eltern in voller Auflösung.
Eigenes Branding
White-Label mit Ihrem Logo und Ihren Farben für einen professionellen Auftritt.
Galerie pro Gruppe
Bilder lassen sich pro Kita-Gruppe organisieren, passend zur Einrichtungsstruktur.
Preise ohne Risiko
Fotograf Starter ab 9,90 €/Monat (bis zu 5 aktive Galerien), Fotograf Pro für 39 €/Monat (unbegrenzte Galerien, White-Label, Wasserzeichen, Statistiken). AVV und deutsches Hosting in jedem Tarif. Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar.
Häufige Fragen für Kita-Fotograf:innen
Q:Was muss ich als Kita-Fotograf beim Datenschutz beachten?
A:Fotos von Kita-Kindern sind besonders schützenswert, weil es sich um die Jüngsten handelt. Sie brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit der Kita, die Einwilligung der Sorgeberechtigten (bei unter 6-Jährigen oft beider Elternteile nach § 1687 BGB), eine Speicherung auf deutschen oder EU-Servern und definierte Löschfristen für die Rohdaten. Geteilt werden die Bilder über eine geschützte Galerie, nicht über WhatsApp oder offene Cloud-Links.
Q:Darf ich als externer Fotograf überhaupt in einer Kita fotografieren?
A:Ja, unter drei Bedingungen: Es liegt ein AVV nach Art. 28 DSGVO mit der Einrichtung vor, die Eltern haben eingewilligt und werden über Sie als externen Fotografen informiert, und es ist geregelt, wann die Rohdaten nach Übergabe gelöscht werden. Sind diese Punkte erfüllt, ist das Fotografieren durch externe Fotograf:innen DSGVO-konform.
Q:Wie teile ich Kita-Fotos sicher mit den Eltern?
A:Über eine zugangsbeschränkte Online-Galerie. Jede Galerie erhält einen individuellen Link oder QR-Code, geschützt durch einen 4-stelligen PIN oder ein Passwort. Eltern öffnen die Galerie ohne Konto-Zwang, sehen die Bilder und können Originale herunterladen. WhatsApp-Gruppen, E-Mail-Verteiler und offene Cloud-Links sind dafür nicht geeignet, weil Zugriff und Weitergabe nicht kontrollierbar sind.
Q:Brauchen Kita-Fotos die Einwilligung beider Elternteile?
A:Bei Kindern unter sechs Jahren gilt die Veröffentlichung von Fotos oft als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist dann nach § 1687 BGB die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. In der Praxis genügt häufig, dass ein Elternteil unterschreibt und versichert, im Einvernehmen mit dem anderen zu handeln. Die Kita bleibt für die Einwilligung verantwortlich, Sie als Fotograf liefern die sichere technische Lösung.
Q:Was kostet eine Galerie-Lösung für Kita-Fotograf:innen?
A:Bei KinderAlbum startet der Tarif Fotograf Starter bei 9,90 Euro pro Monat (bis zu 5 aktive Galerien, PIN-Schutz, QR-Codes, eigenes Logo). Fotograf Pro für 39 Euro pro Monat bietet unbegrenzte Galerien, White-Label-Branding, Wasserzeichen und Statistiken. AVV nach Art. 28 DSGVO und Hosting bei Hetzner in Nürnberg sind in jedem Tarif enthalten. Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar.
Q:Wie unterscheidet sich KinderAlbum von Google Drive oder WhatsApp?
A:KinderAlbum wurde speziell für den Umgang mit Kinderfotos gebaut. Daten liegen ausschließlich in Deutschland (kein US CLOUD Act), jede Galerie ist per PIN geschützt, Zugriffe sind nachvollziehbar und ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist enthalten. Google Drive und WhatsApp übertragen Daten in die USA, bieten keine galeriebezogene Zugriffskontrolle und sind für Fotos von Kleinkindern nicht DSGVO-konform.
Ihre erste Kita-Galerie ist in Minuten online
Starten Sie kostenlos, legen Sie eine Beispiel-Galerie an und zeigen Sie der Kita, wie einfach und sicher das Teilen sein kann. AVV und deutsche Server sind ab der ersten Galerie dabei.
Quellen und weiterführende Gesetzestexte
- →Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (gesetze-im-internet.de / EUR-Lex)
- →Art. 8 DSGVO – Einwilligung von Kindern
- →§ 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild
- →Datenschutzkonferenz (DSK) – Kurzpapiere und Orientierungshilfen
- →BfDI – Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- →§ 1687 BGB – Entscheidungsbefugnis bei gemeinsamer elterlicher Sorge