Hilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Für Einrichtungen, die prüfen, ob für KinderAlbum eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig ist
Stand: 11. Oktober 2026
1. Wann eine DSFA nötig ist
Nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO ist eine DSFA nötig, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen hat. Die europäischen Datenschutzbehörden nennen dafür neun Kriterien (Leitlinien WP 248). Treffen zwei oder mehr zu, ist eine DSFA in der Regel angezeigt. Prüfen Sie außerdem die Liste Ihrer Landesdatenschutzbehörde nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO.
2. Die Kriterien und wie KinderAlbum dazu steht
| Kriterium (WP 248) | Bei KinderAlbum | Einschätzung für Ihre Prüfung |
|---|---|---|
| 1. Bewertung oder Einstufung von Personen, Profilbildung | keine; es werden keine Profile erstellt und keine Personen bewertet | trifft nicht zu |
| 2. Automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung | keine | trifft nicht zu |
| 3. Systematische Überwachung | nein; protokolliert werden Ansichten und Downloads zur Nachvollziehbarkeit, nicht das Verhalten von Kindern | trifft nicht zu |
| 4. Besonders schutzwürdige Daten | Fotos von Kindern; Daten nach Art. 9 DSGVO werden nicht gezielt verarbeitet, können aber im Einzelfall auf Fotos erkennbar sein | prüfen |
| 5. Umfangreiche Verarbeitung | abhängig von Ihrer Einrichtung: Zahl der Kinder, Fotos und Jahre | prüfen |
| 6. Zusammenführen von Datensätzen | nein | trifft nicht zu |
| 7. Daten schutzbedürftiger Betroffener | ja, Kinder | trifft zu |
| 8. Innovative Technologie | Speicherung und Bereitstellung über eine Web-Anwendung; lokale Erkennung, wo Gesichter im Bild sind, nur zur Drehung der Fotos, ohne Identifizierung | in der Regel nicht, aber prüfen |
| 9. Verarbeitung hindert an der Ausübung eines Rechts oder an einer Leistung | nein, wenn die Einwilligung freiwillig ist und ohne sie keine Nachteile entstehen | abhängig von Ihrer Ausgestaltung |
3. Risiken und Maßnahmen
| Risiko | Was KinderAlbum dagegen tut | Was die Einrichtung tun kann |
|---|---|---|
| Fotos gelangen an Unbefugte | nicht öffentlicher Speicher, Zugriff nur nach Rechteprüfung, signierte Links mit kurzer Laufzeit, Row Level Security, Protokollierung | Alben bewusst auswählen und Gruppen zuordnen |
| Eltern sehen Kinder ohne Einwilligung auf Gruppenfotos | Die Einwilligung für das eigene Kind steuert, ob ein Elternteil die Alben sieht. Sie verhindert nicht, dass auf Gruppenfotos andere Kinder ohne Einwilligung zu sehen sind; die Plattform erkennt nicht, wer abgebildet ist | Fotos von Kindern ohne Einwilligung nicht in Gruppenalben aufnehmen; nach einem Widerruf betroffene Fotos ausblenden oder löschen |
| Weitergabe durch Berechtigte | Downloads werden protokolliert | Eltern auf die Regeln hinweisen; Galerien mit Link und PIN nur gezielt nutzen |
| Standortdaten in Fotos | Vorschaubilder ohne Metadaten; Einzeldownloads sind jedoch Originaldateien mit EXIF- und gegebenenfalls GPS-Daten | Ortungsfunktion der Kamera vor der Aufnahme abschalten oder Metadaten vor dem Hochladen entfernen |
| Zu lange Speicherung | Löschung durch die Einrichtung jederzeit; Löschung binnen 30 Tagen nach Vertragsende | feste Löschfristen festlegen, siehe Speicher- und Löschkonzept |
| Zugriff durch Dienstleister aus Drittländern | Fotos und Plattformdaten nur bei Hetzner in Nürnberg; E-Mail-Versand über Amazon SES in Frankfurt; Support-Anfragen und technische Meldungen in Google Workspace. Bei Amazon und Google ist ein Zugriff aus den USA nicht ausgeschlossen. Keine Fotos per E-Mail | Eltern nach Art. 13 DSGVO informieren |
Welche Maßnahmen es derzeit nicht gibt, steht offen im Dokument Technische und organisatorische Maßnahmen, Abschnitt 7.
4. Was Sie für Ihre Akte brauchen
- das Ergebnis Ihrer Prüfung mit Begründung, auch wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass keine DSFA nötig ist
- den AVV, die TOM und die Liste der Unterauftragsverarbeiter
- Ihren Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Muster)
Für eine ausführliche DSFA stellt KinderAlbum auf Anfrage weitere technische Angaben bereit (AVV § 4 lit. c).
Diese Hilfe stellt keine Rechtsberatung dar. Die Bewertung liegt beim Verantwortlichen.